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Beiträge & SEPA

Rücklastschrift im Verein: Mitgliedsbeiträge richtig nachfassen

Rücklastschrift im Verein: Gründe erkennen, Fristen kennen, Beiträge erneut einziehen oder anders klären und Gebühren nachvollziehbar behandeln.

Autor
Manuel Wimmer
Veröffentlicht
Lesezeit
4 Minuten Lesezeit

Nach jedem Beitragseinzug kommen einige Lastschriften zurück. Das ist im Vereinsalltag normal und meist kein böser Wille: Ein Konto wurde gewechselt, war zum Fälligkeitstag nicht gedeckt oder das Mitglied hat die Abbuchung nicht erwartet. Entscheidend ist, dass du jede Rücklastschrift festhältst, die Ursache klärst und erst dann nachfasst. So bleibt der Beitragseinzug nachvollziehbar, und kein offener Betrag geht unter.

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung: Maßgeblich sind eure Satzung, eure Beitragsordnung und die Vereinbarung mit eurer Bank. Kläre Zweifelsfälle, etwa zu Gebühren oder zum Vereinsausschluss, mit fachlicher Beratung.

Warum Lastschriften zurückkommen

Zwei Fälle solltest du unterscheiden:

  • Die Bank des Mitglieds gibt die Lastschrift zurück, etwa weil das Konto nicht gedeckt ist, nicht mehr existiert oder die IBAN nicht stimmt. Solche Rückgaben kommen in der Regel wenige Tage nach dem Einzug.
  • Das Mitglied lässt sich den Betrag erstatten. Bei der SEPA-Basislastschrift kann der Zahler innerhalb von acht Wochen ab der Belastung die Erstattung verlangen, ohne Gründe zu nennen. Das regelt § 675x BGB. Fehlte eine gültige Autorisierung, etwa ein Mandat, verlängert sich die Frist nach § 676b BGB auf bis zu 13 Monate.

Die Erstattung macht nur die Zahlung rückgängig. War der Beitrag berechtigt, bleibt die Forderung des Vereins bestehen. Umso wichtiger ist es, den Grund zu kennen, bevor du erneut einziehst.

Sofort festhalten: was, wann und warum

Halte jede Rücklastschrift fest, sobald sie auf dem Kontoauszug erscheint: Mitglied, ursprünglicher Einzug, Betrag, Datum und – falls angegeben – den Grund der Bank. Notiere auch, welche Gebühr deine Bank dem Verein dafür berechnet hat.

Ordne die Rücklastschrift dem ursprünglichen Einzug zu, nicht nur dem Mitglied. Nur so siehst du später, welcher Beitrag offen ist und ob er bereits nachgezogen wurde. Eine Liste in einer separaten Tabelle neben dem Einzug führt erfahrungsgemäß schnell zu zwei Wahrheiten.

Ursache klären, bevor du erneut einziehst

Melde dich diskret beim Mitglied oder beim Zahler, bei Kindern also bei den Eltern. Oft lässt sich die Sache in einem Satz klären:

  • Neues Konto: Lass dir ein neues SEPA-Mandat für die neue Bankverbindung geben. Eine geänderte IBAN allein ersetzt kein Mandat.
  • Konto nicht gedeckt: Vereinbare einen neuen Termin für den Einzug oder eine Überweisung.
  • Erstattung verlangt: Frag nach dem Grund. Vielleicht war die Beitragshöhe unklar oder der Austritt war schon erklärt. Ziehe nicht erneut ein, solange das ungeklärt ist.

Behandle offene Beiträge vertraulich. Namen von Mitgliedern mit Zahlungsrückständen gehören nicht an das Schwarze Brett oder in eine Rundmail.

Erneut einziehen oder anders erledigen

Eine zurückgegebene Lastschrift reichst du nicht einfach unverändert erneut ein. Für einen neuen Einzug brauchst du eine neue Lastschrift mit neuem Fälligkeitstag und eine erneute Ankündigung von Betrag und Termin. Die Bundesbank-FAQ zu SEPA beschreibt diesen Unterschied. Prüfe vorher, ob das Mandat noch gilt: Nach einem Austritt oder einem widerrufenen Mandat ist kein erneuter Einzug mehr möglich.

Nicht jede Rücklastschrift muss erneut eingezogen werden. Halte fest, wie sie erledigt wurde:

  • Erneut eingezogen mit neuem Termin,
  • per Rechnung oder Überweisung angefordert,
  • anderweitig bezahlt, etwa bar,
  • erlassen, wenn der Verein auf den Betrag verzichtet. Lass einen Erlass von der zuständigen Stelle im Vorstand entscheiden und dokumentiere ihn.

Gebühren für Rücklastschriften

Bei einer Rücklastschrift berechnet die Bank dem Verein meist ein Entgelt. Ob und in welcher Höhe ihr das an das Mitglied weitergebt, sollte vorher in eurer Beitragsordnung geregelt sein. Beschränkt euch auf die tatsächlich entstandenen Kosten und haltet fest, welche Gebühr ihr erhoben habt. Bei Unsicherheit lasst euch beraten.

Zahlungserinnerung und nächste Schritte

Bleibt ein Beitrag offen, schicke zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung mit Betrag, Zeitraum und einer Frist. Nenne darin den Weg, auf dem das Mitglied zahlen kann. Welche weiteren Schritte folgen, etwa eine Mahnung oder als letzte Möglichkeit ein Ausschluss, richtet sich nach eurer Satzung und Beitragsordnung. Ein Ausschluss wegen Beitragsrückstand setzt voraus, dass die Satzung ihn vorsieht.

Checkliste für jede Rücklastschrift

  • Rücklastschrift mit Mitglied, Einzug, Betrag, Datum und Grund festgehalten.
  • Bankgebühr für den Verein notiert.
  • Ursache mit Mitglied oder Zahler geklärt; bei Kontowechsel neues Mandat eingeholt.
  • Mandat vor einem neuen Einzug geprüft, kein Austritt und kein Widerruf.
  • Neuer Einzug mit neuem Fälligkeitstag angekündigt – oder anderer Weg vereinbart.
  • Erledigung festgehalten: erneut eingezogen, per Rechnung, anderweitig bezahlt oder erlassen.
  • Gebühr nur nach Beitragsordnung und in tatsächlicher Höhe weiterberechnet.

So hilft Vereinscockpit

In Vereinscockpit trägst du eine Rücklastschrift direkt am SEPA-Lauf ein, aus dem sie stammt, mit einer Notiz zum Grund. Offene Rücklastschriften siehst du am Lauf, in der Beitragshistorie des Mitglieds und im Dashboard. „Erneut abbuchen“ erstellt einen neuen Lauf mit SEPA-Datei, auf Wunsch mit Gebühr, und lässt Mitglieder aus, die nicht mehr eingezogen werden dürfen, etwa nach einem Austritt. Die Anleitung Rücklastschriften erfassen und erneut abbuchen zeigt die Schritte, die Seite zur SEPA-Abrechnung den Überblick. Die Rücklastschrift übernimmst du dabei von deinem Kontoauszug; eine Bankschnittstelle gibt es nicht.

Quellen

Passende Funktion in Vereinscockpit

Über den Autor

Manuel Wimmer

Manuel Wimmer ist Gründer und Geschäftsführer von app & simple, dem Unternehmen hinter Vereinscockpit. Mit seinem Team in Hutthurm bei Passau entwickelt er die Software und schreibt im Ratgeber über die Fragen, die Vorstände, Kassenwarte und Schriftführer im Vereinsalltag beschäftigen.

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